Online-Bewerbung für HF

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Bewerbungsfrist und -informationen

Eine Zulassung für den Master-Studiengang Human Factors (M.Sc.) erfolgt zum Sommer- und zum Wintersemester. Es findet ein Auswahlverfahren statt. Die Bewerbung muss bis zum 15. Januar bzw 15. Juli (Ausschlussfrist) eingehen. Folgende Kriterien sind für eine Zulassung relevant:

  • Bewerbung mit Auswahlverfahren
  • abgeschlossenes Erststudium im technischen und/oder psychologischen Bereich
  • 210 ECTS-Punkte
  • Nachweis von fachlichen Kenntnissen in mindestens drei der folgenden Bereiche. Fehlende Grundlagen können in Einzelfällen nachgeholt werden.
    • Technik (z.B. Mathematik, Physik, Konstruktionstechnik, Automatisierungstechnik, Fertigungstechnik etc.)
    • Psychologie (Allgemeine und Biologische Psychologie, psychologische Methodenlehre und Statistik, Arbeits- und Organisationspsychologie etc.)
    • Informationsverarbeitung (Informatik, Programmieren etc.)
    • Human Factors (Ingenieurpsychologie, Ergonomie, User Centered Design, Human Factors Engineering etc.)

Weitere Informationen können der Datei herunterladen:Zulassungssatzung entnommen werden.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal.
Dort musst du dich zunächst registrieren.
Im Bewerbungsprozess sind folgende Unterlagen hochzuladen,
am besten schon vorab bereitlegen:

  • Hochschulzugangsberechtigung, die zu einem Studium an deutschen Hochschulen berechtigt, oder ausländisches Äquivalent. 
  • Ein erster überdurchschnittlicher berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen Hochschule oder ausländisches Äquivalent im technischen und/oder psychologischen Bereich mit mindestens 210 ECTS, wie z.B. Bachelor, Magister, Diplom im Sinne des § 59 Absatz 1 LHG. Ebenso ist die Zulassung mit einem anderen Studienabschluss außerhalb dieser Bereiche möglich, soweit dieser eine deutliche inhaltliche Nähe zum Masterstudiengang aufweist.
    Für Bewerbungen mit weniger als 210 Leistungspunkten nach ECTS wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge der Hochschule Furtwangen verwiesen.
  • Nachzuweisende Sprachkenntnisse:
    Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Studium befähigen (mindestens der Stufe DaF TDN4, CEFR B2.2, ALTE Stufe 4 oder Äquivalent). Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist, sind von dem Nachweis ihrer Sprachkenntnisse ausgenommen. 

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen wenden sich bitte möglichst frühzeitig an die Ansprechperson für den Studiengang.

 

Ich berate gerne bei allen Fragen rund um die Bewerbung und die Zuweisung eines Studienplatzes

Dein Ansprechpartner: Stefan Pfeffer