Onlinebewerbung für APE

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Zulassungsvoraussetzungen

  • Eine Hochschulzugangsberechtigung
  • Ein Bachelorabschluss in einem ingenieurtechnischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang
  • Deutschkenntnisse, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist, mindestens Sprachkenntnisse der Stufe B2
  • Ein Englischnachweis über das Sprachniveau B2 oder der Nachweis über ein Studium in englischer Sprache.

Weitere Informationen können der Datei herunterladen:Zulassungssatzung entnommen werden.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal.
Dort musst du dich zunächst registrieren.
Im Bewerbungsprozess sind folgende Unterlagen hochzuladen,
am besten schon vorab bereitlegen:

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, die zu einem Studium an deutschen Hochschulen berechtigt, oder ausländisches Äquivalent*
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einer deutschen Hochschule wie z.B. Bachelor, Magister, Diplom oder ausländisches Äquivalent im Sinne des § 59 Absatz 1 LHG*
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie einer Kursbelegungsliste (Notenspiegel, Transcript of Records, o.ä.). Die Kursbelegungsliste wird von der jeweils besuchten Hochschule ausgestellt und ist eine Aufstellung sämtlicher während des Studiums besuchter Veranstaltungen mit Noten.*
  • Werdegang in englischer oder deutscher Sprache.
  • Motivationsschreiben in englischer oder deutscher Sprache. Der Umfang sollte mindestens eine und maximal zwei DIN A 4 Seiten in Maschinenschrift betragen.
  • Kopien von anderen relevanten Dokumenten, sofern vorhanden, wie z.B. Arbeitszeugnisse, welche die besondere Eignung zum Masterstudium belegen.
  • Ausländische und staatenlose Studienbewerber und -bewerberinnen, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen zusätzlich einen Beleg über deutsche Sprachkenntnisse gemäß § 2 Abs. 1 in amtlich beglaubigter Form erbringen.
  • Bewerber und Bewerberinnen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen einen Beleg über englische Sprachkenntnisse gemäß § 2 Abs. (1d) in amtlich beglaubigter Form erbringen. 

*falls das Original in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch erstellt wurde, eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die englische oder deutsche Sprache.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen wenden sich bitte möglichst frühzeitig an die Ansprechperson für den Studiengang.

 

Ich berate gerne bei allen Fragen rund um die Bewerbung und die Zuweisung eines Studienplatzes

Deine Ansprechpartnerin: Anja Levermann