Lehre gestalten

Barrierefreiheit in der digitalisierten Lehre

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Tipps von unseren Profis

Unser Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) organisiert regelmäßig Workshops zu Themen wie Zeitmanagement, Lernmethoden, Lehrmethoden und vielem mehr. Außerdem unterstützt das ZLL Lehrende bei der Entwicklung, Durchführung und Weiterentwicklung zeitgemäßer und innovativer Lehrformate.

Notwendigkeit barrierefreier Lernmaterialien

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Grundgesetz Art. 3, Absatz 3, Satz 2).

In den letzten Jahren stärken - neben dem Grundgesetz - weitere Gesetze und Verordungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Ein Beispiel ist die internationale UN-Behindertenrechskonvention (u.a. §24) - die den gleichberechtigten Zugang aller Menschen zu Bildung und Information gesetzlich verankern. Diese Anforderung bezieht sich nicht nur auf physische Zugänglichkeit von Bildung (beispielsweise von Gebäuden), sondern auch auf den Zugang zu Informationen im digitalen Raum.
So sollten auch digital zur Verfügung gestellte Lernmaterialien (wie Videos und Skripte) barrierefrei sein.

Als barrierefrei können Lernmaterialien gelten "[...], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig." (§ 4 BGG)

Um eine barrierefreie Datei zu erzeugen, gehört beispielsweise die Strukturierung eines PDFs mit sogenannten Tags. Durch diese erhalten Menschen mit Beeinträchtigungen mit Hilfe assistiver Technologien (z.B. Screenreader zum Vorlesen von Bildschirminhalten) ebenfalls Zugang zu den Informationen. Gleichwohl profitieren alle Lesenden von einer Aufbereitung und Strukturierung einer Datei.
Ebenfalls profitieren von untertitelten Videos nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigung, sondern auch Nicht-Muttersprachlerinnen bzw. Nicht-Muttersprachler sowie mobile Nutzende ohne Kopfhörer.

Worum es geht

Digital zur Verfügung gestellte Lernmaterialien wie Videos und Skripte sollen barrierefrei sein. Von barrierefreien Lernmaterialien profitieren alle Lernenden.

Barrierearme Dateien (z.B. Skripte)

Unsere Datei herunterladen:Checkliste erklärt, wie Sie Ihre Word-Datei möglichst barrierearm erstellen und in ein barrierearmes PDF exportieren.
Mit unserer Datei herunterladen:Vorlage können Sie direkt loslegen! Orientieren Sie sich gern an unserem Datei herunterladen:Beispiel.

Barrierearme Videos

Denken Sie die Barrierefreiheit mit.

  • Ausreichende Kontraste nutzen (z.B. Komplementärfarben, aber kein rot/grün)
  • Serifenlose Schrift wie Arial Narrow
  • Untertitelung für Menschen mit Hörbeeinträchtigung, Nicht-Muttersprachler*innen und mobile Nutzer*innen ohne Kopfhörer
    Zur HelpCard "Untertitel erstellen und im Medienportal hinzufügen"
  • Audiodeskription für Menschen mit Sehbeeinträchtigung: Erklären Sie in Ihrem Video  visuelle Inhalte, die für das Verstehen zwingend notwendig sind.

Quellen und weiterführende Infos:

 

Rechtliche Grundlagen

Sowohl für öffentliche Stellen des Bundes, als auch des Landes gelten rechtliche Grundlagen für die Barrierefreiheit.

Als staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg ist für die Hochschule Furtwangen das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) zu beachten. Anforderungen an barrierefreie mediale Angebote werden in §10 des L-BGG auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) definiert.

Diese basiert auf den bereits 1999 veröffentlichten Standards zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, den Web Content Accessibility Guidelines (mittlerweile als WCAG 2.1 bekannt).
Laut der BITV 2.0 §2a sind „[i]ntegrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sowie integrierte Funktionalitäten, beispielsweise Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse, [sind] Bestandteile von Websites.“
Somit müssen beispielsweise Videos und Skripte barrierefrei gestaltet sein.

Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit

Nach der BITV 2.0 sollen Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ (§3 BITV) sein. Diese Prinzipien basieren auf den Richtlienien der WCAG und werden dort wie folgt erklärt:

  • Wahrnehmbar bedeutet, dass alle Nutzer die Informationen wahrnehmen können. Beispielsweise muss es zur Erfüllung der Wahrnehmbarkeit zur Visualisierung einen Alternativtext geben und für Videos Untertitel.
  • Bedienbar bedeutet dass "alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind". Dazu gehört auch, dass beispielsweise der Linkzweck sofort erkennbar sein soll und Links somit einen deutlichen Titel tragen sollen.
  • Verständlich bedeutet, dass beispielsweise englischsprachige Wörter auch als solche erkenntlich gemacht und nicht gängige Abkürzungen erklärt werden.
  • Robust bedeutet, dass die Inhalte von vielen Endgeräten und mi tHilfe assistierender Technologien (wie Screenreader, Vergrößerungssoftware) zugänglich sind.

Weiterführende Informationen

Digitale Barrierefreiheit - eine Einführung. Video der Universität Potsdam. Aufrufbar auf Youtube: youtube.com/watch?v=zWx4VsbLK9M

Ihre Ansprechpersonen

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Melden Sie sich gerne bei unserem Learning Services Team: E-Mail Anwendung wird gestartet:learning-services(at)hfu.eu