Online-Bewerbung SMA

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Zulassungsvoraussetzungen

Dieses Aufbaustudium wendet sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Elektrotechnik / Elektronik, Technische Informatik, Mikrosystemtechnik sowie mechanikorientierter Studiengänge. Er steht aber auch ausländischen Studierenden offen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben.

Die Hälfte der Lehrveranstaltungen des Masterkurses wird deshalb in englischer Sprache gehalten. Nach zwei Studien- und einem Thesis-Semester erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen den international anerkannten Abschlussgrad Master of Science in Smart Systems. Gerade angesichts der rapide fortschreitenden Globalisierung aller Wirtschaftsbereiche eröffnet diese Qualifikation weitreichende berufliche Möglichkeiten.

Weitere Informationen: Zulassungssatzung SMA

 

Bewerbungsfrist

Personen aus dem EU-Ausland: 15. Mai (= Studienbeginn Wintersemester)
Personen aus dem EU-Inland: 15. Juli (= Studienbeginn Wintersemester), 15. Januar (= Studienbeginn Sommersemester)

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal.
Dort musst du dich zunächst registrieren.
Im Bewerbungsprozess sind folgende Unterlagen hochzuladen,
am besten schon vorab bereitlegen:

Bewerbung aus der EU

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
  • Werdegang in deutscher Sprache.
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache. Der Umfang sollte mindestens eine und maximal zwei DIN A4 Seiten in Maschinenschrift betragen.
  • Beleg über englische Sprachkenntnisse
  • Kopien von anderen relevanten Dokumenten, sofern vorhanden, wie z.B. Arbeitszeugnisse, usw.

Bewerbung weltweit

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung*

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses*

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie einer Kursbelegungsliste. Sie wird von der jeweils besuchten Hochschule ausgestellt und ist eine Aufstellung sämtlicher während des Studiums besuchter Veranstaltungen mit Noten.*

  • Werdegang in englischer oder deutscher Sprache.

  • Beleg über Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch

  • Motivationsschreiben in englischer oder deutscher Sprache. Der Umfang sollte mindestens eine und maximal zwei DIN A 4 Seiten in Maschinenschrift betragen.

  • Zwei Empfehlungsschreiben von Personen, die vor allem die akademischen Fähigkeiten und Motivation des Bewerbers einschätzen können.* 

  • Kopien von anderen relevanten Dokumenten, sofern vorhanden, wie z.B. Arbeitszeugnisse, welche die besondere Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Masterstudium belegen.

  • Im Falle einer Zulassung von Bewerbenden, die einen Studienabschluss haben, der von einer Hochschule außerhalb des EU-Bereichs ausgestellt wurde, muss die bei den Bewerbungsunterlagen beigefügte Kursbelegungsliste direkt von der ausstellenden Hochschule schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung ist vom zugelassenen Bewerber oder der zugelassenen Bewerberin zu veranlassen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann die Zulassung widerrufen werden.

  • Für Bewerbende aus Indien, China und Vietnam: Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS-Zertifikat).

*Falls das Original dieses Schreibens in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch erstellt wurde, bitte mit amtlich beglaubigter Übersetzung in die englische oder deutsche Sprache

 

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen wenden sich bitte möglichst frühzeitig an die Ansprechperson für den Studiengang.

 

Sprachnachweise

Der Studiengang beinhaltet Lehrveranstaltungn in deutscher und englischer Sprache. Daher haben alle Bewerber Sprachkenntnisse in beiden Sprachen nachzuweisen.

Bewerber mit Muttersprache Deutsch

Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist, müssen Englischkenntnisse entsprechend der Stufe B1 des europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Bewerber von der HFU können dies mit einem bestandenen Englischkurs der Stufe 6 im Notenspiegel nachweisen. Der Nachweis muss spätestens zur Immatrikulation vorliegen.

Bewerber mit Muttersprache Englisch

Bewerber, deren Muttersprache Englisch ist, müssen bei Studienbeginn im Wintersemester Deutschkenntnisse der Stufe A1; bei Studienbeginn zum Sommersemester Deutschkenntnisse der Stufe A2 nachweisen.

Bewerber mit Muttersprache weder Deutsch noch Englisch

Bewerber, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen ausreichende Kenntnisse in englischer Sprache nachweisen: mindestens GER B1 Niveau, TOEFL IBT 90 Punkte oder im Test IELTS mindestens 6.5. Bei anderen Nachweisen ist die Äquivalenz durch den Bewerber zu belegen. Außerdem müssen bei Studienbeginn im Wintersemester Deutschkenntnisse der Stufe A1; bei Studienbeginn zum Sommersemester Deutschkenntnisse der Stufe A2 nachgewiesen werden.

Ich berate gerne rund um die Bewerbung und die Zuweisung eines Studienplatzes

Deine Ansprechpartnerin: Pamela Weis