Online-Bewerbung PMM

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Zulassungsvoraussetzungen

Für den Studiengang wird eine Hochschulzugangsberechtigung, die zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt benötigt. Außerdem ist ein überdurchschnittlicher berufsqualifizierender Hochschulabschluss notwendig. Dieser soll aus dem Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften sein. Ebenso ist die Zulassung mit einem anderen, außerhalb der Ingenieur- oder Naturwissenschaften liegenden Studienabschluss möglich, soweit dieser eine deutliche inhaltliche Nähe zum Masterstudiengang aufweist. Für Bewerbungen mit weniger als 210 Leistungspunkten nach ECTS wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge der HFU verwiesen.

Weitere Informationen: Datei herunterladen:Zulassungssatzung PMM

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal.
Dort musst du dich zunächst registrieren.
Im Bewerbungsprozess sind folgende Unterlagen hochzuladen,
am besten schon vorab bereitlegen:

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung*
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses*
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie einer Kursbelegungsliste (Notenspiegel, Transcript of Records, o.ä.). Die Kursbelegungsliste wird von der jeweils besuchten Hochschule ausgestellt und ist eine Aufstellung sämtlicher während des Studiums besuchter Veranstaltungen mit Noten.*
  • Werdegang in englischer oder deutscher Sprache.  
  • Kopien von anderen relevanten Dokumenten, sofern vorhanden, wie z.B. Arbeitszeugnisse, welche die besondere Eignung zum Masterstudium belegen.
  • Ausländische und staatenlose Studienbewerber und -bewerberinnen, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen zusätzlich einen Beleg über deutsche Sprachkenntnisse gemäß § 2 Absatz 1 in amtlich beglaubigter Form erbringen.
  • Bewerber und Bewerberinnen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen einen Beleg über englische Sprachkenntnisse gemäß § 2 Absatz 1 d) in amtlich beglaubigter Form erbringen. 

*falls das Original in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch erstellt wurde, eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die englische oder deutsche Sprache.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen wenden sich bitte möglichst frühzeitig an die Ansprechperson für den Studiengang.

 

Ich berate gerne bei allen Fragen rund um die Bewerbung und die Zuweisung eines Studienplatzes

Dein Ansprechpartner: Bahman Azarhoushang